Urnengräber am Bestattungsbaum in Luthe
Die Urnengräber am Bestattungsbaum werden als Einzel- oder Doppelgrabstellen für Ehe- oder Lebenspartner an den dafür vorgesehen Stellen unter den Bestattungsbäumen für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. In jeder Grabstelle kann eine Urne beigesetzt werden. Einzelgrabstätten werden nur anlässlich einer Beisetzung vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an Einzelgrabstätten ist nicht möglich. Bei Doppelgrabstätten kann das Nutzungsrecht um 5 Jahre verlängert werden. Das Nutzungsrecht verlängert sich bei der zweiten Beisetzung um den zur Wahrung der Ruhezeit für die zweite Beisetzung notwendigen Zeitraum. Nach der zweiten Beisetzung ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Die Herrichtung und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Blumenschmuck, Pflanzschalen, Figuren u. ä. kann nur an der dafür vorgesehenen Stelle niedergelegt werden. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung mit liegenden Grabsteinen versehen. Bei den Doppelgrabstätten werden die Grabsteine hintereinander verlegt. Die Grabsteine enthalten den Namen, sowie das Geburts- und Sterbejahr.